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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen lassen: Kontaktieren Sie uns für eine strukturierte und rechtssichere Umsetzung!

Baustellen bringen Verantwortung mit sich, insbesondere für Bauherren, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz gesetzlich in der Pflicht stehen. Ohne einen qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator entstehen schnell rechtliche Risiken, organisatorische Lücken und Unsicherheiten im Bauablauf. Wir übernehmen die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators gemäß Baustellenverordnung und sorgen für eine strukturierte, rechtssichere Umsetzung

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Durch besondere Fortbildungen ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator direkt in unser Büro integriert. Dadurch wird der Arbeitsschutz nicht isoliert betrachtet, sondern von Anfang an in Planung und Ausführung eingebunden. So profitieren Sie von klaren Abläufen, abgestimmten Maßnahmen und einer sauberen Dokumentation. Die SiGeKo-Leistungen werden sowohl separat als auch im Rahmen von Gesamtprojekten angeboten.

SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung – unser Service umfasst:

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan): Erstellung und Fortschreibung gemäß Baustellenverordnung

Baustellenordnung: klare Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle

Unterweisungen: Koordination und Dokumentation sicherheitsrelevanter Einweisungen

Baustellenbegehungen: regelmäßige Kontrollen mit Protokollierung

Abstimmung: enge Zusammenarbeit mit Bauleitung, Planungsbeteiligten und Behörden

Alle Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators orientieren sich an den aktuellen gesetzlichen und technischen Standards. Die SiGeKo-Dokumentation wird strukturiert und nachvollziehbar geführt. 

Dadurch erhalten Bauherren jederzeit eine belastbare Grundlage für Nachweise gegenüber Behörden.

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Ihre Vorteile durch einen internen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Rechtssicherheit: Die SiGeKo-Leistungen erfüllen die Anforderungen der Baustellenverordnung und minimieren Haftungsrisiken.

Integrierte Kompetenz: Planung und Sicherheitskoordination greifen ineinander, weil der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator Teil des Architekturbüros ist.

Effiziente Abläufe: Sicherheitsmaßnahmen werden frühzeitig abgestimmt und praxisnah umgesetzt.

Verlässliche Dokumentation: Alle Maßnahmen und Begehungen sind sauber protokolliert und jederzeit nachvollziehbar.

Flexible Beauftragung: Die SiGeKo-Leistung kann separat oder projektbezogen beauftragt werden.

Häufige Fragen rund um die Sicherheitskoordination auf Baustellen beantwortet

Wann ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator erforderlich?

Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ist erforderlich, sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Unternehmen tätig sind. Die Verpflichtung ergibt sich direkt aus der Baustellenverordnung und betrifft Bauherren unabhängig von der Projektgröße.

Welche Aufgaben übernimmt der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator konkret?

Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator erstellt unter anderem den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, koordiniert Schutzmaßnahmen, führt Baustellenbegehungen durch und sorgt für eine vollständige Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen.

Wer übernimmt die SiGeKo-Leistungen bei BrandArchitekten?

Bei BrandArchitekten wird die SiGeKo-Leistung durch einen intern qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator erbracht. Die Qualifikation basiert auf Schulungen und Fortbildungen im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen.

Können die SiGeKo-Leistungen auch separat beauftragt werden?

Ja, die Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators können unabhängig von einem Gesamtauftrag beauftragt werden. Die Umsetzung erfolgt flexibel nach Wunsch des Bauherrn.

Wie erfolgt die Abstimmung mit der Bauleitung und den Behörden?

Die Zusammenarbeit mit Bauleitung und zuständigen Behörden erfolgt direkt und kontinuierlich. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Maßnahmen rechtssicher umgesetzt und nachvollziehbar dokumentiert werden.

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